AGB

Stand 1.7.2015

1. Allgemeines
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen integrierten Bestandteil jeder zwischen dem Auftraggeber und snipcard getroffenen Vereinbarung. Mit der Auftragserteilung hat der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und angenommen.

2. Angebot & Auftrag
Angebote sind freibleibend. Aufträge werden in schriftlicher Form vereinbart, wobei die Bestätigung eines Auftrags auch durch Email erfolgen kann. snipcard behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere im Falle eines nicht den Gestaltungsrichtlinien entsprechenden Layouts. Der Auftrag enthält den Gesamtpreis inklusive aller Rabatte, Aufpreise, Steuern und Abgaben.

3. Aushangbeginn und Aushangende
Die Aushangdauer wird in der Regel in Monaten angegeben. Wenn nichts anderes vereinbart wird, gelten die Monate in ununterbrochener Reihenfolge als vereinbart. Die Distribution der Druck-
werke beginnt in der Woche der Anlieferung der fertigen Druckwerke durch die Druckerei an snipcard und folgt einer festgelegten Routenplanung. Verspätungen, die nicht durch snipcard verursacht werden, haben hat keine Verlängerung der Laufzeit zur Folge und der Auftraggeber kann hieraus keine Schadenersatzansprüche
ableiten. Die Routenplanung sieht vor, dass in der ersten Woche mindestens 50% aller Standorte angefahren werden, nach der zweiten Woche weitere 30% und nach der dritten Woche alle Standorte
zumindest einmal angefahren worden sind. Der Aushang endet mit dem erneuten Wechsel durch neue Druckwerke. Im Durchschnitt wird ein 30-tägiger Aushang pro Standort mit dieser Routenplanung gewährleistet. Die Aushangperiode entspricht daher nicht an allen Standorten dem/den vereinbarten Kalendermonat/en.

4. Auflage und Standorte
snipcard verpflichtet sich, die vereinbarte Auflage drucken zu lassen, bzw. während der vereinbarten Aushangdauer eine ausreichend Anzahl an Druckwerken auf Lager zu haben, um einen unterbrechungsfreien Aushang zu gewährleisten. Sollte eine vereinbarte Auflage nicht ausreichend groß sein, um alle Standorte mit den Druckwerken zu bestücken, dann behält sich snipcard das Recht vor, die Standorte auszuwählen, die bestückt werden.

5. Haftung und Folgeschäden
snipcard gewährleistet die ordnungsgemäße Wartung der snipboards. Ersatzansprüche und allfällige Mängelrügen können nur während der Dauer der Kampagne geltend
gemacht werden. Höhere Gewalt, unvorhersehbar geschlossene Standorte, Naturkatastrophen, Ausnahmesituationen wie Terror-Anschläge und außergewöhnliche Witterungs-Einflüsse, etc. entbinden snipcard von jeder Haftung. Wird durch die
genannten Umstände die Leistung unmöglich oder unzumutbar, so wird snipcard von der Leistungsverpflichtung unter Aufrechterhaltung des Entgeltanspruchs freigestellt. Der Auftraggeber kann hieraus keine Schadenersatzansprüche ableiten. snipcard wird den Auftraggeber von derartigen Umständen binnen angemessener Frist benachrichtigen. Die Geltendmachung von Folgeschäden gilt als ausgeschlossen, ausgenommen den Fall vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Fehlleistungen durch snipcard. Eine Haftung für einen
bestimmten Werbeerfolg wird ausgeschlossen.

6. Betriebsdauer
snipcard übernimmt keine Gewähr dafür, dass alle Standorte während der vereinbarten Laufzeit ununterbrochen im Betriebe stehen und dass die Druckwerke ununterbrochen sichtbar sind. Für eventuell beschädigte oder nicht rechtzeitig ausgetauschte snipboards leistet snipcard keinen Ersatz. Einschränkungen oder Störungen vorübergehender Natur, welcher Art und aus welchem Grund auch immer, berühren den Auftrag nicht und berechtigen den Auftraggeber nicht, einen Teil des Entgeltes zurückzuverlangen bzw. sonstige Ersatzleistungen zu fordern oder eine Schadloshaltung zu verlangen.

7. Änderungen im Standort
snipcard steht es frei, wegen besserer Ausnützung der Standorte bzw. einer Optimierung der Standort-Qualität, die Standorte der snipboards innerhalb der einzelnen Standorte zu verändern.

8. Druckunterlagen
Die Platzierung des/der Sujet(s) am Druckbogen obliegt snipcard, außer der Platz wird im Auftrag dezitiert schriftlich vereinbart. Die Qualität der snipcard als Druckwerk wird in den aktuell gültigen Gestaltungsrichtlinien definiert. Abweichungen von diesem
Standard sind, falls sie die Produktion verteuern, aufpreispflichtig. Die Unterlagen haben den aktuell gültigen Gestaltungsrichtlinien zu entsprechen. Datenformat Indesign, gepackt (jeweils mit verwendeten Bildern sowie Schriften) und als ZIP-Datei entsprechend verschickt. Bilder CMYK, 300 dpi; Überfüller 3 mm an jeder Seite. Bei Manipulation an Dateien, die die oben stehenden Kriterien nicht
erfüllen werden die anfallenden Grafikkosten weiterverrechnet. Als Basis gilt ein Stundensatz in der Höhe von EUR 75,- (exkl. 20% USt.).

9. Behördliche Vorschriften
Der Auftraggeber verpflichtet sich mit der Unterschrift des Auftrages dafür Sorge zu tragen, dass die Sujets und Inhalte den geltenden Gesetzten entsprechen und den guten Sitten nicht widersprechen. Bei Sujets die diesen Anforderungen nicht entsprechen hat snipcard das Recht die Sujets zurückzuweisen. Der Auftraggeber hat das Recht innerhalb der Frist bis zum Abgabeschluss modifizierte Sujets zur Verfügung zu
stellen. Stellt der Auftraggeber kein alternatives Sujet innerhalb der vereinbarten Abgabefrist zur Verfügung, wird der Auftrag storniert und 100% Stornogebühr verrechnet.
snipcard behält sich das Recht vor, Werbungen mit politischen oder religiösen Inhalten und Werbung wider den guten Sitten abzulehnen.

10. Farbveränderungen
Für Veränderungen von Sujets in der Farbe infolge Verwendung bestimmter Druckfarben oder infolge von Witterungseinflüssen wird keine Haftung übernommen.

11. Beschlagnahme von Sujets
Bei Beschlagnahme von Sujets, aus welchem Grunde auch immer, hat der Auftraggeber die volle Auftragssumme zu bezahlen, allfällige Kosten für das Entfernen der beschlagnahmten Sujets hat der Auftraggeber zu tragen.

12. Konkurrenzausschluss
Konkurrenzausschluss kann in Einzelfällen gewährt werden und muss schriftlich im Auftrag fixiert werden.

13. Druckunterlagenschluss
Die zur Produktion der snipcard notwendigen Grafik-Unterlagen, sind am Morgen des vereinbarten Druckunterlagenschluss vom Auftraggeber per Email, via upload auf den ftp.server von snipcard oder in einer anderen geeigneten Form bereitzustellen. Bei verspäteter Lieferung kann eine termingerechte Auftragserfüllung nicht gewährleistet werden und der Auftrag wird automatisch im darauffolgenden Monat erfüllt. Wenn im darauffolgenden Monat kein Platz am Druckwerk zur Verfügung steht, wird der Auftrag im nächstmöglichen Monat erfüllt. Aus der Verschiebung kann der Auftraggeber keine Schadenersatzansprüche ableiten.

14. Weitergabe von Werbeflächen
Eine Untervermietung oder Weitergabe gebuchter Werbeflächen an Dritte ist nicht gestattet.

15. Nicht verwendete Druckwerke
Die nicht verwendeten Druckwerke gehen, wenn nichts anders ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, in das Eigentum von snipcard über und werden ordentlich entsorgt.

16. Datenschutz
Im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen Auftraggeber und snipcard werden nachstehend angeführte Daten wie Titel, Name, Anschrift, Emailadresse und Telefonnummer zum Zwecke einer Kundenevidenz, Zusendung von Informationsmaterial und für das Rechnungswesen über den Auftraggeber gespeichert. Die persönlichen Daten des Auftraggebers werden nur, soweit es gesetzlich zulässig ist, verwendet und weitergegeben.

17. Preise & Zahlungsbedingungen
Maßgeblich für die Berechnung sind die zurzeit der Durchführung des Auftrages gültigen Preise. Preisänderungen sind immer vorbehalten. Alle Nettopreise verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer und Werbeabgabe, zahlbar im Vorhinein, netto Kassa ohne Skonto. Wird in einem Auftrag eine andere Regelung vereinbart, gilt diese. Es werden nur an snipcard
direkt geleistete Zahlungen anerkannt. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen steht snipcard das Recht zu, den Auftrag nicht auszuführen bzw. die Ausstellung der Sujets nach Setzung einer Nachfrist von drei Tagen ohne weitere Mahnfrist sofort zu entfernen, wobei das Entgelt für die Leistung, soweit sie erbracht wurde, sofort fällig ist. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für den Fall des Zahlungsverzuges, snipcard den ihm hierdurch entstandenen Schaden, insbesondere die durch eine außergerichtliche Eintreibung entstandenen Kosten, zu ersetzen. snipcard steht das Recht zu, den Auftrag nicht auszuführen bzw. die Ausstellung der Druckwerke sofort zu beenden, wenn über das Vermögen des Auftraggebers ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines Konkursverfahrens mangels kostendeckendem Vermögens abgewiesen wird, wobei das Entgelt für die Leistung, soweit sie erbracht wurde, sofort fällig ist.

18. Stornobedingungen
Bei Auftragsrücktritten (Stornos) oder wenn das vereinbartes Sujet nicht zum Druckunterlagenschluss zur Verfügung gestellt wird und dadurch der Auftrag obsolet wird (zB. wenn eine Veranstaltung vorbei wäre, wenn später gedruckt wird), wird eine Stornogebühr in der Höhe von 100% (in Worten: einhundert Prozent) der Bruttoauftragssumme ohne Werbesteuer in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für Teilstorni. Diese Stornogebühr wird gutgeschrieben, wenn der Auftrag im gleichen Umfang und zu den gleichen Konditionen innerhalb von sechs Monaten durchgeführt wird. Die Stornierung kann per Post oder per Fax mitgeteilt werden.

19. Vergebührung des Vertrages
Eine eventuell gesetzlich vorgeschriebene Vergebührung des Vertrages geht zu Lasten des Auftraggebers.

22. Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Verpflichtungen beider Teile ist Wien.